VG Bayreuth: Ghana, Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Absolutes Titelerteilungsverbot wegen sicherem Herkunftsland (besteht nicht mehr, weil durch Behörde aufgehoben), aber Allgemeine, Titelerteilungssperre, Familiennachzug (Personensorge für deutsche Kinder, Passpflicht erfüllt), Identitätsklärung durch Vorlage eines ghanaischen Reisepasses (offengelassen), Erfüllung der Visumpflicht (nicht gegeben), Humanitäre Aufenthaltserlaubnis: Freiwillige, Ausreise möglich, weil familienfreundlich gestaltetes Visumverfahren mit dreimonatiger Trennung, anfallenden Kosten für Flug und, Aufenthalt in Ghana und nicht auszuschließendem Arbeitsplatzverlust zumutbar, Duldung aus familiären Gründen als Ersatz.
Urteil vom 22.08.2022 – B 6 K 20.1209